Bei Wikipedia dazu folgendes; das ging ja bis 2008 sogar:
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Mit Teilurteil von 1991 bejahte das Landgericht Hamburg, 1995 bestätigt durch das Oberlandesgericht, einen Anspruch der GEMA gegen BMG Ariola Miller auf Unterlassung der Verwendung der Musik von Carsten Bohn und auf Auskunftserteilung. Daraufhin klagte BMG Ariola Miller 1992 gegen Bohn auf Freistellung von etwaigen Zahlungsansprüchen der GEMA, weil Bohn vertraglich zugesagt habe, nur GEMA-freie Musik zu liefern. In dem GEMA-Verfahren verurteilte das Landgericht mit Schlussurteil von 1998, 2004 ebenfalls vom Oberlandesgericht bestätigt, BMG Ariola Miller zur Zahlung von knapp 10 Millionen DM an die GEMA. In dem Verfahren gegen Bohn wurde dieser schließlich 2008 vom Oberlandesgericht verurteilt, über 6 Millionen Euro an BMG Ariola Miller zu zahlen.
Besser Illusionen die uns entzuecken als zehntausend Wahrheiten