Sheriff Cody schrieb:
Z. B. Die Ansteckungsgefahr "dort" ist sehr niedrig, weil man steckt sich ja erst nach 15 Minuten Kontakt an. ( ! )
Oder es war bisher immer vom 1,50 Meter - Abstand die Rede. Das liese sich "dort" auch problemlos realisieren, wenn der Staat nur bestimmte Stellungen erlaubt ( ! )
Stimmt eigentlich - bei einigen Stellungen ist die Ansteckungsgefahr wohl gar nicht mal so groß. Das müsste dann nur jemand kontrollieren, dass keine unerlaubten Stellungen genutzt werden. Herr Lauterbach wollte doch glaube ich die Unverletzlichkeit der Privatsphäre eh aufheben - der könnte das dann überprüfen (lassen). Für die Beweisbarkeit müssten natürlich Videoaufzeichnungen gemacht werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Bordell und einem Möbelhaus?
Lothar Wieler: Da sehe ich keinen Unterschied. Sie müssen Abstand halten, und Kontakte vermeiden.