O-Ton-Hörspiel aus urheberrechtlich geschütztem Material - darf man das machen und was muss man beachten?

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    • O-Ton-Hörspiel aus urheberrechtlich geschütztem Material - darf man das machen und was muss man beachten?

      Dabei geht es mir nicht nur darum, es zu machen (das darf man sicherlich nur für sich in seinem stillen Kämmerlein tun), sondern natürlich auch anderen kostenfrei zum Hören anzubieten!

      Wenn ich in meiner Plattensammlung stöbere, kommen mir immer wieder Ideen für solche O-Ton-Hörspiele, die nur aus kürzesten Tonschnipseln verschiedenster LPs mit Sprachaufnahmen entstehen könnten.

      Aber darf man kleinste Tonschnipsel wirklich für ein eigenes, eigenständiges Werk verwenden und wie kurz müssen sie sein? Gibt es da eine zeitliche Begrenzung, bei der man Rechteinhaber nicht um ihre Einwilligung fragen müsste? Welche weiteren Voraussetzungen wären zu beachten?

      Kennt sich jemand hier mit der Problematik aus?

      Im Radio laufen ja manchmal O-Ton-Kunstwerke, bei denen manchmal soviel Quellen verwendet werden, dass man sich kaum vorstellen kann, dass für jede kleine Sequenz eine Genehmigung für die Verwertung eingeholt wurde...
      Allerbesten Gewissens empfehle ich:
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    • Im ö/r gibt es aber die Rahmenvereinbarungen mit GEMA und GVL, nach denen eine solche Schnipselverwertung geregelt ist. In jedem Fall gibt es dann Kompensationen für die Urheber. Das unterscheidet es von dem Gedanken einer „fair use“-Verwendung, bei der das ja auf jeden Fall nicht vorgesehen ist (sonst käme ja die Frage nicht).

      Das sog. unangemeldete Zitatrecht für Clips bis zu einer bestimmten Länge gilt für Berichterstattung und Kritik sowie u.U. für Satire.
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    • Interplanar schrieb:

      Im ö/r gibt es aber die Rahmenvereinbarungen mit GEMA und GVL, nach denen eine solche Schnipselverwertung geregelt ist. In jedem Fall gibt es dann Kompensationen für die Urheber. Das unterscheidet es von dem Gedanken einer „fair use“-Verwendung, bei der das ja auf jeden Fall nicht vorgesehen ist (sonst käme ja die Frage nicht).

      Das sog. unangemeldete Zitatrecht für Clips bis zu einer bestimmten Länge gilt für Berichterstattung und Kritik sowie u.U. für Satire.
      Danke Euch, das ist ja schonmal viel Fundierteres zu dem Thema; vielleicht könnte die folgende O-Ton-Hörspielidee dann ja auch unter Satire fallen, aber da hier ausschließlich eine Hörspielserie betroffen und diese zudem wenig verfremdet wäre, kommt man da um Genehmigung eh nicht herum:

      INJUSTUS - DER FALL DES ERSTEN DETEKTIVS

      Gerade aufgrund der spezialgelagerten Fallhöhe des ersten Detektivs: wer liebt sie heimlich eigentlich nicht, die ungerechten Beleidigungen und Schmähungen, die Justus Jonas in der Hörspielserie Die drei ??? regelmäßig von seinen ihm unterlegenen Gegenspielern erdulden muss, weil diese einfach nicht in der Lage sind, seiner Wissensfülle und Intelligenz etwas anderes entgegenzusetzen, als gemeine Anspielungen auf seine Körperfülle oder vermeintliche Altklugheit? N.N. hat für diese O-Ton-Collage sämtliche Folgen der EUROPA-Reihe nocheinmal auf Verbaliniurien gegen den "neunmalklugen" "Fettfrosch" abgehört und diese sowie Justus Jonas' Reaktionen darauf zu einem Hörspiel verdichtet, das einen Jungen zeigt, der unbeirrt seinen Weg zu gehen scheint und dennoch ist es am Ende kaum zu glauben, dass das sich stetig steigernde Sperrfeuer verbaler Gewalt, dem er hier ausgesetzt ist, nicht doch letztendlich zu seinem Untergang führen muss... so ist das aus unzähligen O-Ton-Schnipseln montierte Hörspiel, auch wenn es sich ganz und gar nicht danach anhört, am Ende doch zu einem einzigartigen Plädoyer für Toleranz geraten!

      Ansonsten ist mir das noch ein bißchen schleierhaft. Wie wäre es denn, wenn ich nur einzelne Worte aus Sprachaufnahmen herausschneiden würde und neu zusammensetze - in einen anderen Kontext. Und immer andere Sprecher nehme. Dann hätte ich ja immernoch die Stimme der Schauspieler verwendet und zudem in einen neuen Kontext gestellt, wahrscheinlich ist das dann gar nicht mehr so einfach zu beantworten, ob man das gefahrlos dürfte. Oder kann man von Vornherein schon sagen: lieber lassen?

      So ganz habe ich das leider noch nicht verstanden.
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    • Kennst Du Dich da vielleicht aus @Thomas Birker (DLP)? Bzw. kannst einem Dummy erklären, ob und was genehmigungsfrei wäre? :smile: O-Ton-Hörspiele kenne ich von Dir zwar nicht, aber vielleicht hast Du ja schonmal mit dem Gedanken gespielt (dann wäre es allerdings wahrscheinlich eher ein schlechtes Zeichen, dass ich keine O-Ton-Hörspiele vn Dir kenne ;-)

      Danke @Loxagon
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    • Bei Musikschnpiseln gab es doch eine bestimmte Länge oder vielmehr "Kürze", die die nicht überschreiten durften.
      Und das waren ja nur Sekunden.
      Ansonsten spielt wohl auch die Toleranz dessen eine Rolle, an dessen Hörspielen man sich bedient :zwinker: und vor allem auch, zu welchem Zweck man das tut.
      Geschieht es nicht zur eigenen Bereicherung oder um das Label zu schädigen/ verunglimpfen, dann wird man toleranter sein.
      Ein Hörspiel, das nur noch aus Schnipseln einer anderen Serie besteht - da sollte man wohl wirklich besser bei den Produzenten anfragen, sonst würde ich mich nicht wundern, wenn es Probleme gäbe.
      Müsste ja nicht gleich eine Klage sein, aber womöglich eben ein Verbot, was auch nicht gerade erfreulich ist, nachdem man sich da tagelange Arbeit mit gemacht hat.
    • @Agatha
      Nein, diese Regelung gab und gibt es nicht mit den Sekunden. Das hat sich zwar irgendwie so eingebürgert, aber rechtlich ist das nicht festgeschrieben und wird auch von vielen Labeln nicht toleriert. Da gibt es mehrere Streits (z.B. Kraftwerk vs Moses Pelham. Da geht es um einen 2 Sekunden Schnipsel).

      Was hier besprochen wird, ist ja eher in den Bereich vom Vollplayback Theater einzuordnen.

      Man kann ein Label freundlich anfragen. Viele geben ihr Ok, wenn es nur als kleiner Spaß anzusehen ist und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
      Ein Tag ohne Lächeln ist ein verschenkter Tag (Charles Chaplin)
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    • ansuess schrieb:

      Nein, diese Regelung gab und gibt es nicht mit den Sekunden. Das hat sich zwar irgendwie so eingebürgert, aber rechtlich ist das nicht festgeschrieben und wird auch von vielen Labeln nicht toleriert...
      Öh, das scheint jetzt aber, mit dem neuen Urhebergesetz anders zu werden:
      Im aktuellen Entwurf des Gesetzes wurden die Grenzen dieser "geringfügigen Nutzung" nochmals heruntergeschraubt. Bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei sollen nun als geringfügig und mutmaßlich erlaubt gelten.


      OTR-Fan
    • ansuess schrieb:

      Wie da steht: "Entwurf". Wenn das so kommt, dann ok. Aber momentan ist die Rechtslage halt anders.
      Herzlichen Dank, das schließt es dann wirklich erstmal für mich aus... @MonsterAsyl und selbst wenn der Entwurf Gesetz würde: "Bis zu 15 Sekunden" "mutmaßlich erlaubt", das wäre mir dann wohl auch immer noch nicht eindeutig genug erlaubt.
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    • Ja tut mir leid, Deine Ambitionen da bremsen zu müssen. Aber da gibt es halt sehr viel zu beachten. Aber wenn Du z.B. nur Stimmen aus einem Label verwenden willst, dann ist immer noch das Anfragen beim Label die beste Idee. Weil: Nur wer fragt, bekommt auch eine Antwort. Die kann negativ oder auch positiv sein.
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