Frage an Fahrlehrer...oder die es wissen könnten

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    • Frage an Fahrlehrer...oder die es wissen könnten

      Hallo an alle Fahrlehrer, oder die, die es wissen könnten:

      Frage: Ist es richtig, dass wenn man einen Fahrschulwechsel tätigt, die alte Fahrschule das Lehrmaterial berechnet? Ich dachte immer, die Kosten für selbiges wären im Grundpreis mit enthalten?

      Weiß das jemand, wie sich diese Rechnungsposten zusammen setzen? Weil mir die Berechnung etwas seltsam vorkommt. So, als wäre es eine Strafgebühr, wegen Frust des alten Fahrlehrers (der ein Ein-Mann-Unternehmen ist). :augenroll:

      Hoerspielecho.de - Reden wir darüber.
    • Was steht denn dazu im Vertrag, den die Person, um die es geht, unterschrieben hat, als sie mit der Fahrschule anfing?

      Hier mal eine Info von dieser Seite:

      Ein Überblick über die wichtigsten Kosten und Kostenfallen:

      Preise für (Fahrten = 45min):
      1. Grundbetrag (theor. Ausbildung u.a.)
      2. Nachschulungsgebühr bei nichtbestehen der Theorieprüfung
      3. 1 Satz kompl. Lehrmaterial (Buch und Fragebögen)
      4. Eventuelle Fragebögen beim Unterricht
      5. Stadtfahrt (normale Fahrstunde)
      6. Überlandfahrten
      7. Autobahnfahrten
      8. Nachtfahrten
      9. Vorstellung zur theoretischen Prüfung
      10. Vorstellung zur praktischen Prüfung (Fahrprüfung)
      11. Vorstellung Wiederholung der praktischen Prüfung


      Wenn das Lehrmaterial bereits einmal bezahlt wurde, dann muss man das wohl sicher nicht nochmal tun, das erscheint mir dann auch als Willkür.
      Aber im Grundbetrag (siehe Punkt 1.) ist es, laut dieser Liste nicht enthalten.
    • Ich habe vor 20 Jahren mal in einer Fahrschule gearbeitet, weiß jetzt aber nicht, ob sich da in dieser Zeit irgendwas geändert hat.

      Im Grundpreis müsste der theoretische Unterricht enhalten sein und eigentlich auch die Fragebögen, die dort verwendet werden. Buch, Fragebögen für zu Hause etc. kosten eigentlich immer extra. Die darst du dann auch behalten. Wenn du Lehrmaterial gekauft hast, ist es deins und du kannst es natürlich in der anderen Fahrschule weiter verwenden. Gesetzliche Regelungen gibt es da aber sicher nicht. Das ist Wettbewerb und Kalkulation, wie hoch der Preis und die enthaltenen Leistungen sind. Achte nur darauf, dass das Lehrmaterial aktuell ist, damit die Fragen, die in der theoretischen Prüfung gestellt werden, die gleichen sind wie in deinen Unterlagen.

      :moin2:
    • Danke, die Infos helfen schon mal. Im Vertrag stand nämlich nichts zu dem Lehrmaterial.

      Wir haben 250,-€ für den Grundpreis bezahlt, zwei Fahrstunden bezahlt und die Gebühr für die Theorieprüfungsvorstellung.

      Jetzt wird die Fahrschule gewechselt und wir bekamen eine Rechnung für das Lehrmaterial von 80,-€. Daher war ich irritiert und hatte gedacht, es wäre in den 250,-€ enthalten.

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    • skfreak schrieb:

      Ansonsten sollte das doch klar im Vertrag geregelt worden sein.
      So sieht's aus. Würde mich wundern, wenn es keine Regelung für den nicht unüblichen Fall einer Kündigung/eines Wechsels gibt bzw. für die Kosten des Lehrmaterials an sich. Und wenn es nicht geregelt wurde, sollen sie dir mal die Anspruchsgrundlage für ihre Rechnung nennen @Audioromane. ;)