Liebe Hörgrusler,
ich hoffe, dass ich mit diesem Thema gegen keine Regel verstoße bzw. solcherlei Antworten provoziere - wenn ja, kann das Thema natürlich umgehend geschlossen werden.
Konkret: Platzprobleme führten bei meinen leider häufigen Umzügen teilweise dazu, dass ich meine kleine Hörspielsammlung aus Platzgründen (ca. je 150 Kassetten und CDs, schätze ich mal so grob) teilweise nicht unterbringen konnte, sodass die Hörspiele in einen Karton wanderten und der auch noch in den Keller kam. Wenn mir jetzt z. B. ein Freund diese Hörspiele als mp3 geben würde (oder man sie sich irgendwo im Internet besorgt, aber damit kenne ich mich null aus), was ja normalerweise sicherlich nicht statthaft ist, wäre dies gangbar, wenn ich die Origale ja noch besitze? Hintergrund ist natürlich, dass eine Digitalisierung insbesondere der Kassetten ein recht großer Aufwand wäre.
Die gleiche Frage könnte man im Übrigen sicherlich auch auf Musik-Datenträger oder gar Bücher erweitern? Ist es zum Beispiel zulässig, wenn man ein eBook aus einer Bibliothek herunterlädt?
Ich freue mich auf eure Antworten.
ich hoffe, dass ich mit diesem Thema gegen keine Regel verstoße bzw. solcherlei Antworten provoziere - wenn ja, kann das Thema natürlich umgehend geschlossen werden.
Konkret: Platzprobleme führten bei meinen leider häufigen Umzügen teilweise dazu, dass ich meine kleine Hörspielsammlung aus Platzgründen (ca. je 150 Kassetten und CDs, schätze ich mal so grob) teilweise nicht unterbringen konnte, sodass die Hörspiele in einen Karton wanderten und der auch noch in den Keller kam. Wenn mir jetzt z. B. ein Freund diese Hörspiele als mp3 geben würde (oder man sie sich irgendwo im Internet besorgt, aber damit kenne ich mich null aus), was ja normalerweise sicherlich nicht statthaft ist, wäre dies gangbar, wenn ich die Origale ja noch besitze? Hintergrund ist natürlich, dass eine Digitalisierung insbesondere der Kassetten ein recht großer Aufwand wäre.
Die gleiche Frage könnte man im Übrigen sicherlich auch auf Musik-Datenträger oder gar Bücher erweitern? Ist es zum Beispiel zulässig, wenn man ein eBook aus einer Bibliothek herunterlädt?
Ich freue mich auf eure Antworten.