Anderweitig beschaffte Digialversionen von Hörspielen legal?

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    • Digitale Kopien deiner im Eigenbesitz befindlichen Hörspiele darfst du nach herrschender Rechtslage nicht aus dem Internet ziehen, allenfalls von einem echten Freund (damit meine ich jetzt keine unbekannte Person aus dem Internet).

      Aber ganz ehrlich? Ich glaube niemand wird dir eine moralische Verfehlung vorwerfen, da du eh im Besitz der Originale bist, insofern richtest du keinen finanziellen Schaden an. Du sparst nur Zeit, als wenn du deine Originale selber Rippen würdest.
    • Rein rechtlich ist die Herkunft einer Ware aus einer offensichtlich illegalen Quelle immer ein nicht legal erworbenes Produkt und macht den Besitzer schadensersatzpflichtig.

      Das Vorhandensein von etwaigen "Originalen" macht eine illegal erworbene Ware kein legales Produkt.

      Das Recht auf Privatkopie gilt zu allererst der Erstellung einer digitalen Kopie eines "analogen" Originals. Werden hierbei wirksame Schutzmaßnahmen umgangen, ist dies wiederum eine Kopie aus offensichtlich illegalen Quelle.

      Letzteres ist ein sehr dehnbarer Begriff, man bekommt schließlich Tools zum Knacken für so ziemlich jedes Schutzverfahren - ist das dann wirksam - sind die Tools per se legal oder nutzen sie geschützten Code...?

      Die Weitergabe einer Privatkopie ist nur im ganz engen Familien- und Freundeskreis erlaubt.

      Das ist das Gesetz - meine Hinweise sind nicht als allgemeine Beratung, sondern meiner Ansicht zu verstehen.

      Letztendlich gilt, wo kein Richter - da kein Henker.

      Halleluja für das VPN.
    • Ahtan schrieb:

      Aber ganz ehrlich? Ich glaube niemand wird dir eine moralische Verfehlung vorwerfen, da du eh im Besitz der Originale bist, insofern richtest du keinen finanziellen Schaden an.
      Moralisch gesehen evtl. Wobei man da dann schon einen Unterschied zum Bruch einer AGB bei Spotify und dem Download von einer illegalen Warezseite oder einem illegalen Upload auf z.B. YT ziehen sollte.

      g.com schrieb:

      Das Vorhandensein von etwaigen "Originalen" macht eine illegal erworbene Ware kein legales Produkt.
      Es muss schon eine legale Quelle sein, das ist völlig richtig.

      g.com schrieb:

      Das Recht auf Privatkopie gilt zu allererst der Erstellung einer digitalen Kopie eines "analogen" Originals.
      Das kann ich so nicht unterschreiben, denn als das die Grundlage der Privatkopie, die sogenannte Pauschalabgabe, Anfang der 70er eingeführt wurde, gab es im Privatbereich noch keine digitalen Kopien.

      Es gilt für Kopien aus jeglicher legaler Vorlage, egal ob ich eine digtale oder analoge Kopie erstelle. Solange ich die "Schrankenbestimmungen" nicht umgehe.
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • Der Mann in Schwarz schrieb:

      Ahh, die Option des Streamens habe ich noch gar nicht bedacht. Dachte zunächst daran, die digialen Sachen auch zu noch zu besitzen dann.

      Wahrscheinlich ist da die emotionale Hemmschwelle aber noch höher :) , weil ich das Hörspiel dann ja nicht einmal digital besäße.


      Versteh ich nicht. Eine Datei, egal ob Du das Ding selbst digitalisiert hast, legal oder illegal gesaugt hast, ist per se wertlos, da unendlich reproduzierbar. Außer Du bist der einzige, der das verschollene Paul Temple Hörspiel von vor 60 Jahren zufällig auf Tonband besitzt und das digitalisierst.

      Worum geht es Dir? Du möchtest den ganzen Krempel entsorgen, aber trotzdem die Möglichkeit haben, das in ferner Zukunft mal wieder zu hören? Kein Problem, fast alles ist per Stream verfügbar. Und wird auch in 20 Jahren über irgendein Medium verfügbar sein.

      Oder denkst Du an Deine Erben? Na ja, auch die werden, so denn es sie in 2050 wirklich nach einem Hörspiel aus Deiner Sammlung dürstet, eher einen einfachen Weg finden als Deine alten, verschimmelten und seit 2040 defekten externen HDs ;)

      Selbst digitalisieren ist jedenfalls die blödeste Idee, hab ich auch bei einigen Sachen gemacht, Heidenarbeit, für nix. Mittlerweile gibts den Kram in 20000fach besserer Qualität an jeder Ecke. Selbst Sachen bei denen ich dachte, dass es die garantiert nie irgendwo "offiziell" geben wird. Wennst es Dir trotz der obigen Einwände illegal saugen willst, dann gilt wohl der schon genannte Leitspruch "Letztendlich gilt, wo kein Richter - da kein Henker - Kondome, ähh VPN schützen".
      "The period of the Daddschals dominion is generally set at forty days, the first day being like a year, the second like a month, the third like a week, and the remainder “like your days,” that is, days of normal duration (Kašmīrī, p. 112)"
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