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    • Moin, die DSE reicht nicht, ebenso wie das Impressum.

      Egal ob Privat, Verein oder Gewerbe, es muss im Impressum auf jeden Fall ein vertretungsberechtigter klarnamentlich als Kontakt genannt werden. Es muss eine Kontaktmöglichkeit bestehen, die es ermöglicht, das Lösch-, Auskunfts und Kontaktanfragen innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden können, wenn eine Telefonnummer nicht angegeben wird. Das Vorhalten einer Postanschrift und einer E-Mail-Adresse im Impressum reicht hingegen nicht mehr aus.

      Das war aber schon bereits vor der DSGVO so. siehe: (Urteil vom 23.11.2012, Az.: 1 HK O 29/12)

      Dann fehlt noch eine Cookie-Warnung , da nimmt man am besten die vom BSI. "Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung."


      Und zur DSE, man sollte gerade bei einem Forum immer auf das Kopplungsverbot bei Online-Gewinnspielen nach DSGVO hinweisen. Kommt hier zwar nicht oft vor, aber sobald auf ein Gewinnspiel hingewiesen wird, sollte man entweder entkoppeln oder integrieren. Aber in jedem Fall in der DSE klar nach außen kommunizieren.

      @Sylphida wenn du fragen hast schreib mich gerne dazu an.
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"