Von Alexander Lehmann!
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Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen die Verbindungsdaten aller User, die bei der Telekommunikation, bei der Internet-Nutzung und im Mobilfunk anfallen, ohne konkreten Verdacht auf strafbare Handlungen gespeichert und den Strafverfolgern für Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden. Eine deutsche Regelung musste nach dem Veto des Bundesverfassungsgerichts 2010 ausgesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof verwarf Anfang April 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die große Koalition möchte die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.
Zugangsanbieter müssen laut dem Gesetz Verbindungsinformationen zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern. Bei SMS werden aus technischen Gründen auch Inhalte erfasst, wovor Datenschützer seit Langem warnen.
t.co/Jt9mlu10NiSo hat der Bundestag heute bei der #Vorratsdatenspeicherung abgestimmt: #VDS
Die Länderkammer hat den umstrittenen Gesetzentwurf zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren passieren lassen. Einwände aus Thüringen und Schleswig-Holstein fanden im Plenum keine Mehrheit
Gesetz könnte noch diesen Monat in Kraft treten
Provider und Anbieter von Internet-Telefonie werden zudem dazu verpflichtet, neben IP-Adressen auch "eine zugewiesene Benutzerkennung" wie Port-Nummern speichern. Kritiker gehen davon aus, dass damit eine deutlich größere Datenmenge als bei der ersten Vorratsdatenspeicherung und ein "echtes Internet-Nutzungsprotokoll" sogar für besuchte Webseiten entstehen könnte. Darüber hinaus soll auch "Datenhehlerei" strafbar werden.
Deodato schrieb:
Die meisten Leute wissen nicht mal was ein Adblocker ist...