Ist ja ein leidiges Thema und leider mal wieder aktuell.
Am 10.12.2013 erhielt ich folgende Mail:
Im Anhang, den ich natürlich nicht geöffnet habe, war ein Virus.
Überflüssig zu erwähnen, das ich die Seite redtube.com nicht besucht habe, bis zu der Abmahnung wusste ich gar nicht, das die existiert.
@Sylphida: Ich hab eigentlich nicht vor darauf zu reagieren (ausser möglicherweise Strafanzeige gegen den Absenddr/die Kanzlei zu stellen).
Muss/ sollte ich was dagegen tun? So kurz vor Weihnachten hab ich eigentlich keine Lust noch einen RA zu bezahlen.
Am 10.12.2013 erhielt ich folgende Mail:
Sehr geehrte(r) MoAs,
Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandant The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht haben Sie durch das Downloaden des betreffenden Werkes über Ihren Internet Provider verletzt.
Folgende Daten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 04.12.2013 22:11:45
IP-Adresse: xxxxxxxxx
Produktname: Glamour Show Girls
Benutzerkennung: xxxxxx
Stream Seite: Redtube
Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 881 7 379/38 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Hiermit fordern wir Sie auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie sofort von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 95,35 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Gegenstandswert: 4867,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 331,42 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 12,03 Euro
Schadensersatz: 95,35 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro
Die Beweisdaten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Urmann und Collegen
Im Anhang, den ich natürlich nicht geöffnet habe, war ein Virus.
Überflüssig zu erwähnen, das ich die Seite redtube.com nicht besucht habe, bis zu der Abmahnung wusste ich gar nicht, das die existiert.
@Sylphida: Ich hab eigentlich nicht vor darauf zu reagieren (ausser möglicherweise Strafanzeige gegen den Absenddr/die Kanzlei zu stellen).
Muss/ sollte ich was dagegen tun? So kurz vor Weihnachten hab ich eigentlich keine Lust noch einen RA zu bezahlen.
OTR-Fan