Abmahnungswelle im Internet durch Rechtsanwälte Urmann und Collegen

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    • Abmahnungswelle im Internet durch Rechtsanwälte Urmann und Collegen

      Ist ja ein leidiges Thema und leider mal wieder aktuell. :augenroll:
      Am 10.12.2013 erhielt ich folgende Mail:

      Sehr geehrte(r) MoAs,

      Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandant The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht haben Sie durch das Downloaden des betreffenden Werkes über Ihren Internet Provider verletzt.

      Folgende Daten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:

      Datum/Uhrzeit: 04.12.2013 22:11:45
      IP-Adresse: xxxxxxxxx
      Produktname: Glamour Show Girls
      Benutzerkennung: xxxxxx
      Stream Seite: Redtube

      Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 881 7 379/38 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

      Hiermit fordern wir Sie auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie sofort von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.

      Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 95,35 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

      Gegenstandswert: 4867,00 Euro
      Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 331,42 Euro
      Pauschale für Post und Telekommunikation: 12,03 Euro
      Schadensersatz: 95,35 Euro
      Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro

      Die Beweisdaten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.

      Mit freundlichen Grüßen

      Rechtsanwälte Urmann und Collegen


      Im Anhang, den ich natürlich nicht geöffnet habe, war ein Virus.
      Überflüssig zu erwähnen, das ich die Seite redtube.com nicht besucht habe, bis zu der Abmahnung wusste ich gar nicht, das die existiert. :biggrin:
      @Sylphida: Ich hab eigentlich nicht vor darauf zu reagieren (ausser möglicherweise Strafanzeige gegen den Absenddr/die Kanzlei zu stellen).
      Muss/ sollte ich was dagegen tun? So kurz vor Weihnachten hab ich eigentlich keine Lust noch einen RA zu bezahlen.


      OTR-Fan
    • In ZDF-Morgenmagazin war das auch gerade Thema. Dort wurde gesagt, daß man in diesem Fall nicht reagieren braucht, da sich auch einige Formfehler darin befinden. Für die Zukunft konnte man das aber nicht sagen. Da fehlt noch die Rechtsprechung. Im Prinzip ist es ja das Gleiche, als wenn man ein YouTube Video im Stream anschaut.
    • Ich hab auch so ein Dingen bekommen. ;) :rolleyes:
      War nur ein anderer Filmtitel. Nach dem was ich im Netz gelesen habe, braucht man nicht zu reagieren, erst recht nicht, wenn man nicht mal Nutzer dieser Pornoplattform ist.
      Es sind wohl gleich mehreren Gerichten Fehler unterlaufen bei der Erlaubniserteilung zur Herausgabe von IP-Adressen. Da wurde Download mit Streaming gleichgesetzt, aber tatsächlich liegt keine Rechtsprechung zur Urheberrechtsverletzung durch Streaming vor.
      Wenn man User dieses Portals ist und eine Abmahnung per Post erhalten hat, würde ich die Berichte im Netz zum Stand der Dinge mal im Auge behalten, aber wenn man da nicht mal registriert ist bzw. Filme geguckt hat... :schulter:
      Was mich freut: Diese Abmahnkanzlei :devil: :baseball: hat ja tatsächlich Abmahnungen wegen dieser Streamingsachen verschickt, zu Tausenden per Post, die Mails werden aber von Trittbrettfahrern in deren Namen versendet. Jetzt platzt die IT dieser Abmahnparasiten (die sich auf ihrer Homepage von den Mails distanzieren) aus allen Nähten, weil Tausende Leute sich dort telefonisch oder per Mail beschweren. HA, HA!!!! :hinterhaeltig:
    • ganz wichtig: diese mails sofort löschen. die sind definitiv gefälscht und sind nur zur verbreitung von malware gedacht. die richtigen abmahnungen kommen nur per post!

      immerhin ist das angebliche anschau-datum realistisch, es gingen auch viele um, die als datum den 22.12.2013 hatten :wirr2:

      die postabmahnungen sind eine spur ernster, wenn auch wahrscheinlich unbegründet. gründe dafür gibts viele, angefangen von einem eventuellen formfehler über eine möglicherweise illegale datenbeschaffung (woher kam die ip? warum wird trotz bloßem streaming von öffentlichem zugänglichmachen gesprochen?) bis hin zu der frage, ob a) ein temporäres teilabbild im cache überhaupt eine vervielfältigung ist und b) falls ja, ob das anschauen und damit herunterladen aus einer offensichtlich rechtswidrigen quelle stammt (§53 urhg!), soll es da doch auch massig legale filmchen geben.

      die konsequenz wäre ua, dass man sich theoretisch bei jedem youtubestream der gefahr einer abmahnung aussetzen würde, und das ohne überhaupt zu wissen, ob das filmchen mit wissen und wollen des urhebers eingestellt wurde. da man nach dem anklicken des links gar nichts mehr tun muss, bevor das video startet, ist es dann quasi schon zu spät. kann ja nicht wirklich so gewollt sein... der unterschied zu einer seite, die hollywoodfilme vor veröffentlichung anbietet oder einer tauschbörse ist da doch gewaltig...
      I can't get behind the Gods, who are more vengeful, angry, and dangerous if you don't believe in them! Why can't all these Gods just get along? I mean, they're omnipotent and omnipresent, what's the problem?
    • das ist das einzig richtige. kein noch so unseriöser abmahnanwalt wird dir eine solche abmahnung per mail zuschicken.

      dazu ist der gegenstandswert falsch (richtig 1000€) sowie wie der angebliche schadensersatz, der in den echten abmahnungen auf 15,50€ beziffert wird...
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    • Hähä, genau den link wollte ich auch grade setzen! ^^ Warst schneller, Horace! :biggrin:

      Tja, Trittbrettfahrer.
      Und zum Rest... mal schauen was draus wird, kommen ja schon heftig Gegenklagen. Vor allem dachten die Richter ja es ginge um TORRENTS, bzw. Tauschbörsen... wo man selbst Upload für andere freigibt, also quasi weiterverteilt.
      Das ist ja bei Streaming-Portalen nicht der Fall, da konsumiert man ja alleine. Ich denke mal das wird sich noch im Sande verlaufen, bzw. wird man da nachbessern müßen, da die Richterlichen Beschlüsse ja unter falschen Tatsachen entstanden sind.
      Man verteilt ja als Konsument nix weiter.

      Wie wärs denn endlich mal mit der Kulturflatrate, dann gäbs so nen Hickhack nicht mehr... aber da eh nur der schnelle Euro gemacht werden soll...naja.

      Wie wärs denn mit Youtube? Da könnten sie richtig Reibach machen! Das wäre dann fast jeder PC-Nutzer in Deutschland! ^^
      Die zahlen zwar an die Gema, aber die Rechte an den Werken gehören denen auch nicht! LOL

      Erst die Spitze des Eisbergs... kann mir schon vorstellen welche weiteren Portale damit gemeint sind, falls das ganze aber rechtlich wieder klargerückt wird, wo der unterschied zwischen Stream und Tauschbörse/Torrent ist... dürfte der Eisberg aber schnell zusammenbrechen, dann ist Pustekuchen mit der Abzock-Kohle!
      :hutheb:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Deodato ()

    • Sehr interessant und höchst informativ. Unglaublich, was da draußen alles für Leute rumlaufen...

      Ich wäre dafür, dass diese angebliche "Software" mal genauer in Augenschein genommen würde, falls sie denn überhaupt existiert, was angezweifelt werden darf. Und anschließend, da wäre ich auch dafür, könnte man doch auf einem öffentlichen Marktplatz die Verantwortlichen, die Betrüger, an den Pranger stellen und auspeitschen lassen, bis sie anfangen zu lachen. Anschließend teeren und federn.

      Danach werden sie es sich noch zwei, bis drei Mal überlegen, ob sie jemals wieder auf so krumme Touren verfallen sollten...

      Geistesgestörtes Pack.

      Was es nicht alles gibt... geh mir weg...
    • es geht weiter:

      das lg köln lässt schon mal per pressemitteilung wissen, dass vielleicht doch fehler bei den beschlüssen gemacht wurden... klick

      und der anbieter redtube soll vor dem lg hamburg eine verfügung erwirkt haben, die es der archive ag untersagt, weitere abmahnungen auszusprechen klick
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    • noch eine interessante analyse auch bezüglich der möglichen strafbarkeit der abmahner: klick
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