Klaatu, Verata, Nektu, liebe Hörgrusler
Quelle: wikipedia
sicher gibt es niemanden hier, der die Evil-Dead-Trilogie NICHT kennt (und schätzt?)
Sicher würden die heutigen Kids darüber lachen...1982 allerdings, als ich den ersten Teil im zarten Alter von 14 oder 15 zum ersten Mal gesehen hatte, habe ich alles andere als gelacht!!
Tanz der Teufel blieb jahrelang einer DER Kultfilme meiner Jugend - und über die Fortsetzungen, die viele Horrorfans aufgrund ihres Comedy-und Slapstick-Charakters nicht mochten / mögen, habe ich mir den A**** abgefreut. Ich mag die beiden Nachfolger sogar noch viel lieber als den Ur-Film, der ja noch recht ernsthaft daherkam.
Sehr interessant ist die Zensurgeschichte zum ersten Teil, hier könnt ihr sie bei Interesse mal nachlesen:
Spoiler anzeigen
Ganz besonders geil finde ich ja:
Die FSK befand am 25. November 1983, der Film widerspreche ihren Grundsätzen und empfahl der Firma, ihn der SPIO-Juristenkommission vorzulegen, so dass der Film ohne Jugendfreigabe ab 18 Jahren in den Kinos laufen könne. Die Juristenkommission erklärte zwei Tage später, der Film sei unbedenklich, weil die dargestellten Personen keine Menschen, sondern bereits Dämonen seien und Dämonen nicht unter § 131 StGB fielen.
oder
Erst das Bundesverfassungsgericht hob Ende 1992 die Beschlagnahmung auf. Es erklärte, dass § 131 nur Gewalt gegen Menschen, nicht aber gegen Zombies abdecke.
Also gut, in Wahrheit ist es ja traurig... aber sagt selbst: da darf man doch mal lachen, wenn auch nur aus ungläubiger Verzweiflung, oder?
Meine persönliche Hitparade / Reihenfolge der 3 Teile lautet übrigens:
Armee der Finsternis (den kann ich tatsächlich mitsprechen wie ein altes ??? Hörspiel)
Tanz der Teufel II - Jetzt wird noch mehr getanzt
Tanz der Teufel
Zu Teil 2: trotz allen Klimbims, der da veranstaltet wird, hat der Film eine tierisch dichte und gruselige Atmosphäre, das kann so manch teurer Big Production Movie nicht von sich sagen, finde ich. Und was die schauspielerischen Leistungen von Bruce Campbell angeht: Einmal Filmkunstnobelpreis, bitte !!!
Ich sage nur: "Naaaa...lachst du jetzt immer noch?!" oder "Soo, wie wär's mit einem Schluck heißen Kakaoaaaaaahhhrgaauaaaa!" Bruce war in der Schule sicher schon immer der Klassenclown, ich sehe ihn direkt vor mir, wie er über die Tische springt und Chaos verbreitet!
trevmurphy.com/wp-content/uploads/2009/01/ebay_aceo_ash.jpg
Quelle
Wie ist das bei euch? Kennt und mögt ihr alle 3 Teile?
Welcher gefällt euch am Besten, und warum?
Oder falls nicht: warum nicht?
Nennt ihr definitive Uncut-Versions euer Eigen, oder kennt ihr nur gecuttete Versionen?
Freut ihr euch über das angekündigte Remake ??
(Die Produzenten Sam Raimi und Bruce Campbell haben ein Remake des
Klassikers angekündigt. Regie wird Fede Alvarez führen. Das Drehbuch
stammt von Alvarez und Rodo Sayagues und wird von Juno-Autorin Diablo Cody
redigiert. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen, ein
Kinostarttermin steht jedoch noch nicht fest. Genauso wenig gibt es
Informationen über die Besetzung der Rollen.
Quelle: wiki
Raus mit der Sprache.... ich muss ALLES wissen !!
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[Youtube]http://www.youtube.com/watch?v=DgV5Jp2FBOI[/yotube]
Quelle: wikipedia
sicher gibt es niemanden hier, der die Evil-Dead-Trilogie NICHT kennt (und schätzt?)
Sicher würden die heutigen Kids darüber lachen...1982 allerdings, als ich den ersten Teil im zarten Alter von 14 oder 15 zum ersten Mal gesehen hatte, habe ich alles andere als gelacht!!
Tanz der Teufel blieb jahrelang einer DER Kultfilme meiner Jugend - und über die Fortsetzungen, die viele Horrorfans aufgrund ihres Comedy-und Slapstick-Charakters nicht mochten / mögen, habe ich mir den A**** abgefreut. Ich mag die beiden Nachfolger sogar noch viel lieber als den Ur-Film, der ja noch recht ernsthaft daherkam.
Sehr interessant ist die Zensurgeschichte zum ersten Teil, hier könnt ihr sie bei Interesse mal nachlesen:
Die FSK befand am 25. November 1983, der Film widerspreche ihren Grundsätzen und empfahl der Firma, ihn der SPIO-Juristenkommission vorzulegen, so dass der Film ohne Jugendfreigabe ab 18 Jahren in den Kinos laufen könne. Die Juristenkommission erklärte zwei Tage später, der Film sei unbedenklich, weil die dargestellten Personen keine Menschen, sondern bereits Dämonen seien und Dämonen nicht unter § 131 StGB fielen.
Im Frühjahr 1984 lief Tanz der Teufel in den Kinos an und kam zugleich in die Videotheken. Die Videofassung, welche inhaltlich der Kinofassung glich, kam Anfang 1984 auf den Markt und wurde am 27. April 1984 von der BPjS (heute BPjM) indiziert. Am 12. Juli 1984 wurden auf Antrag des Jugendamtes Frankfurt alle Video- und Kinokopien von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Tanz der Teufel war, neben Muttertag, Ein Zombie hing am Glockenseil und Man-Eater – Der Menschenfresser, einer der Filme, die die Diskussion über Gewaltfilme anheizten und schließlich zu einer Verschärfung der Mediengesetze in Deutschland und einem größeren Einfluss der BPjS führten. Danach brach eine Beschlagnahmungswelle los. Die Videofirma VCL klagte dagegen ebenso wie die Kinofirma. Zwei Tage nach der Verschärfung des Jugendschutzgesetzes urteilte das Amtsgericht München am 27. Februar 1985, Tanz der Teufel sei gewaltverharmlosend und auch kein Kunstwerk, was Ausnahmen möglich gemacht hätte. Der Film blieb als Videokassette und als Kinofilm beschlagnahmt. Die Presse begrüßte das Urteil weitgehend.
Das Landgericht München I als nächste Instanz gestand dem Film zwar Kunstwerkcharakter zu, die Verletzung der Menschenwürde sei aber so gravierend, dass die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme gerechtfertigt sei. Die beiden Verleihfirmen zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht.
Noch bevor dieses tätig wurde, kam es zu Verhandlungen mit der FSK. Eine um 23 Sekunden gekürzte Version lehnte der Arbeitsausschuss der FSK am 8. September 1987 noch ab, eine um 46 Sekunden gekürzte Fassung erhielt am 18. September 1987 schließlich die Kennzeichnung des Arbeitsausschusses „nicht freigegeben unter 18 Jahren“.
Trotzdem beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft auch den geschnittenen, von der FSK freigegebenen Film, weil er noch immer gegen § 131 verstoße. Amts- und Landgericht München bestätigten diese Entscheidung. Erst das Bundesverfassungsgericht hob Ende 1992 die Beschlagnahmung auf. Es erklärte, dass § 131 nur Gewalt gegen Menschen, nicht aber gegen Zombies abdecke.
So wurde der Film ab 14. Januar 1993 um 44 Sekunden gekürzt sowohl im Kino als auch als Video erneut veröffentlicht.[3] Die Bundesprüfstelle setzte Tanz der Teufel aber umgehend auf den Index, womit ein umfassendes Werbeverbot für die Videokassetten verbunden war. Das Video durfte somit nicht offen, sondern nur unter der Ladentheke angeboten werden. 2002 legte die Vertriebsfirma der FSK eine um 14 Minuten gekürzte Fassung vor, die antragsgemäß ab 16 Jahren freigegeben wurde.[4]
Auch die sogenannte Ultimate Edition, eine der wenigen in Deutschland veröffentlichten unzensierten Fassungen von Tanz der Teufel wurde durch die BPjM indiziert (BAnz. Nr. 185 vom 29. September 2006). Ein Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten liegt vom 26. April 2002 (Az.: 351 Gs 1749/02) vor.
Eine weitgehend wertungsfreie Zusammenfassung der Ereignisse, welche letztlich zur Beschlagnahmung des Filmes in Deutschland führten, verfasst von Norbert Stresau, findet man in Das Science Fiction Jahr 1989.
In den USA wurde der Film bei seiner Erstaufführung ungeprüft gezeigt. Für eine Wiederveröffentlichung im Jahre 1994 bekam er die höchste Alterseinstufung NC-17.
Quelle: wikipedia.de
Im Frühjahr 1984 lief Tanz der Teufel in den Kinos an und kam zugleich in die Videotheken. Die Videofassung, welche inhaltlich der Kinofassung glich, kam Anfang 1984 auf den Markt und wurde am 27. April 1984 von der BPjS (heute BPjM) indiziert. Am 12. Juli 1984 wurden auf Antrag des Jugendamtes Frankfurt alle Video- und Kinokopien von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Tanz der Teufel war, neben Muttertag, Ein Zombie hing am Glockenseil und Man-Eater – Der Menschenfresser, einer der Filme, die die Diskussion über Gewaltfilme anheizten und schließlich zu einer Verschärfung der Mediengesetze in Deutschland und einem größeren Einfluss der BPjS führten. Danach brach eine Beschlagnahmungswelle los. Die Videofirma VCL klagte dagegen ebenso wie die Kinofirma. Zwei Tage nach der Verschärfung des Jugendschutzgesetzes urteilte das Amtsgericht München am 27. Februar 1985, Tanz der Teufel sei gewaltverharmlosend und auch kein Kunstwerk, was Ausnahmen möglich gemacht hätte. Der Film blieb als Videokassette und als Kinofilm beschlagnahmt. Die Presse begrüßte das Urteil weitgehend.
Das Landgericht München I als nächste Instanz gestand dem Film zwar Kunstwerkcharakter zu, die Verletzung der Menschenwürde sei aber so gravierend, dass die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme gerechtfertigt sei. Die beiden Verleihfirmen zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht.
Noch bevor dieses tätig wurde, kam es zu Verhandlungen mit der FSK. Eine um 23 Sekunden gekürzte Version lehnte der Arbeitsausschuss der FSK am 8. September 1987 noch ab, eine um 46 Sekunden gekürzte Fassung erhielt am 18. September 1987 schließlich die Kennzeichnung des Arbeitsausschusses „nicht freigegeben unter 18 Jahren“.
Trotzdem beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft auch den geschnittenen, von der FSK freigegebenen Film, weil er noch immer gegen § 131 verstoße. Amts- und Landgericht München bestätigten diese Entscheidung. Erst das Bundesverfassungsgericht hob Ende 1992 die Beschlagnahmung auf. Es erklärte, dass § 131 nur Gewalt gegen Menschen, nicht aber gegen Zombies abdecke.
So wurde der Film ab 14. Januar 1993 um 44 Sekunden gekürzt sowohl im Kino als auch als Video erneut veröffentlicht.[3] Die Bundesprüfstelle setzte Tanz der Teufel aber umgehend auf den Index, womit ein umfassendes Werbeverbot für die Videokassetten verbunden war. Das Video durfte somit nicht offen, sondern nur unter der Ladentheke angeboten werden. 2002 legte die Vertriebsfirma der FSK eine um 14 Minuten gekürzte Fassung vor, die antragsgemäß ab 16 Jahren freigegeben wurde.[4]
Auch die sogenannte Ultimate Edition, eine der wenigen in Deutschland veröffentlichten unzensierten Fassungen von Tanz der Teufel wurde durch die BPjM indiziert (BAnz. Nr. 185 vom 29. September 2006). Ein Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten liegt vom 26. April 2002 (Az.: 351 Gs 1749/02) vor.
Eine weitgehend wertungsfreie Zusammenfassung der Ereignisse, welche letztlich zur Beschlagnahmung des Filmes in Deutschland führten, verfasst von Norbert Stresau, findet man in Das Science Fiction Jahr 1989.
In den USA wurde der Film bei seiner Erstaufführung ungeprüft gezeigt. Für eine Wiederveröffentlichung im Jahre 1994 bekam er die höchste Alterseinstufung NC-17.
Quelle: wikipedia.de
Ganz besonders geil finde ich ja:
Die FSK befand am 25. November 1983, der Film widerspreche ihren Grundsätzen und empfahl der Firma, ihn der SPIO-Juristenkommission vorzulegen, so dass der Film ohne Jugendfreigabe ab 18 Jahren in den Kinos laufen könne. Die Juristenkommission erklärte zwei Tage später, der Film sei unbedenklich, weil die dargestellten Personen keine Menschen, sondern bereits Dämonen seien und Dämonen nicht unter § 131 StGB fielen.
oder
Erst das Bundesverfassungsgericht hob Ende 1992 die Beschlagnahmung auf. Es erklärte, dass § 131 nur Gewalt gegen Menschen, nicht aber gegen Zombies abdecke.
Also gut, in Wahrheit ist es ja traurig... aber sagt selbst: da darf man doch mal lachen, wenn auch nur aus ungläubiger Verzweiflung, oder?
Meine persönliche Hitparade / Reihenfolge der 3 Teile lautet übrigens:
Armee der Finsternis (den kann ich tatsächlich mitsprechen wie ein altes ??? Hörspiel)
Tanz der Teufel II - Jetzt wird noch mehr getanzt
Tanz der Teufel
Zu Teil 2: trotz allen Klimbims, der da veranstaltet wird, hat der Film eine tierisch dichte und gruselige Atmosphäre, das kann so manch teurer Big Production Movie nicht von sich sagen, finde ich. Und was die schauspielerischen Leistungen von Bruce Campbell angeht: Einmal Filmkunstnobelpreis, bitte !!!
Ich sage nur: "Naaaa...lachst du jetzt immer noch?!" oder "Soo, wie wär's mit einem Schluck heißen Kakaoaaaaaahhhrgaauaaaa!" Bruce war in der Schule sicher schon immer der Klassenclown, ich sehe ihn direkt vor mir, wie er über die Tische springt und Chaos verbreitet!
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Quelle
Wie ist das bei euch? Kennt und mögt ihr alle 3 Teile?
Welcher gefällt euch am Besten, und warum?
Oder falls nicht: warum nicht?
Nennt ihr definitive Uncut-Versions euer Eigen, oder kennt ihr nur gecuttete Versionen?
Freut ihr euch über das angekündigte Remake ??
(Die Produzenten Sam Raimi und Bruce Campbell haben ein Remake des
Klassikers angekündigt. Regie wird Fede Alvarez führen. Das Drehbuch
stammt von Alvarez und Rodo Sayagues und wird von Juno-Autorin Diablo Cody
redigiert. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen, ein
Kinostarttermin steht jedoch noch nicht fest. Genauso wenig gibt es
Informationen über die Besetzung der Rollen.
Quelle: wiki
Raus mit der Sprache.... ich muss ALLES wissen !!
HNO1zI2BFn4
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[Youtube]http://www.youtube.com/watch?v=DgV5Jp2FBOI[/yotube]
... mit so *nem kleinen Richterhämmerchen allen auf die Birne kloppen und dabei jedes Mal "ABGELEHNT!" schreien - das wär's