Da es ja heftige Diskussionen gibt ob die Vorgehensweise "CD kaufen, kopieren, verkaufen" sowohl rechtlich als auch moralisch nicht Einwandfrei sein soll, stellt sich die Frage:
Sollte das Recht auf Privatkopie geändert oder ganz gekippt werden?
Es wurde ja schon mehrfach von der Unterhaltungsindustrie gefordert das Recht auf Privatkopie einzuschränken oder ganz zu streichen.
Was bedeuten würde, das fast JEDER in Deutschland kriminell werden würde.
Sehr interessant finde ich in diesem Bezug die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen § 53 UrhG
Zum einen weil die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen wurde, weil sie nicht fristgerecht eingelegt wurde. Und weil viele Punkte bereits von Gesetzgeber klar gestellt wurden.
Und dann noch das vom Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde über den Kopierschutz abgelehnt wurde, weil Zitat: " wenn es zu privaten Zwecken erfolgt - ebenso wie das Umgehen des Kopierschutzes selbst weder mit Strafe noch mit Bußgeld bedroht."
Quelle
Was würde passieren wenn das §53 ff Urhg wegfallen würde?
Jede Kopie wäre erstmal illegal. Sprich keine Kopie fürs Auto, nur noch Originale im Kinderzimmer, keine Files mehr von CD aus Handy etc. pp.
Und es betrifft ja nicht nur Unterhaltungsmedien, wenn man sich ansieht was in Sammlerkreisen an 3D-Drucken die Runde macht, könnte man die Forderungen der Industrie verstehen.
Wäre da nicht die Pauschalabgabe welche der Industrie jährlich Millionen in die Tasche spült. Und durch diese Abgabe erkaufen wir uns seit fast 50 Jahren das Recht auf diese Privatkopie.
Und um es gleich einzuschränken, es geht hier rein um die Rechtslage, nicht um moralische Aspekte.
Sollte das Recht auf Privatkopie geändert oder ganz gekippt werden?
Es wurde ja schon mehrfach von der Unterhaltungsindustrie gefordert das Recht auf Privatkopie einzuschränken oder ganz zu streichen.
Was bedeuten würde, das fast JEDER in Deutschland kriminell werden würde.
Sehr interessant finde ich in diesem Bezug die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen § 53 UrhG
Zum einen weil die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen wurde, weil sie nicht fristgerecht eingelegt wurde. Und weil viele Punkte bereits von Gesetzgeber klar gestellt wurden.
Und dann noch das vom Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde über den Kopierschutz abgelehnt wurde, weil Zitat: " wenn es zu privaten Zwecken erfolgt - ebenso wie das Umgehen des Kopierschutzes selbst weder mit Strafe noch mit Bußgeld bedroht."
Quelle
Was würde passieren wenn das §53 ff Urhg wegfallen würde?
Jede Kopie wäre erstmal illegal. Sprich keine Kopie fürs Auto, nur noch Originale im Kinderzimmer, keine Files mehr von CD aus Handy etc. pp.
Und es betrifft ja nicht nur Unterhaltungsmedien, wenn man sich ansieht was in Sammlerkreisen an 3D-Drucken die Runde macht, könnte man die Forderungen der Industrie verstehen.
Wäre da nicht die Pauschalabgabe welche der Industrie jährlich Millionen in die Tasche spült. Und durch diese Abgabe erkaufen wir uns seit fast 50 Jahren das Recht auf diese Privatkopie.
Und um es gleich einzuschränken, es geht hier rein um die Rechtslage, nicht um moralische Aspekte.
"Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"