Sollte das Recht auf Privatkopie geändert oder ganz gekippt werden?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen zum Thema Cookies finden Sie hier und in unserer Datenschutzerklärung

    • Sollte das Recht auf Privatkopie geändert oder ganz gekippt werden?

      Da es ja heftige Diskussionen gibt ob die Vorgehensweise "CD kaufen, kopieren, verkaufen" sowohl rechtlich als auch moralisch nicht Einwandfrei sein soll, stellt sich die Frage:

      Sollte das Recht auf Privatkopie geändert oder ganz gekippt werden?

      Es wurde ja schon mehrfach von der Unterhaltungsindustrie gefordert das Recht auf Privatkopie einzuschränken oder ganz zu streichen.
      Was bedeuten würde, das fast JEDER in Deutschland kriminell werden würde.

      Sehr interessant finde ich in diesem Bezug die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen § 53 UrhG
      Zum einen weil die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen wurde, weil sie nicht fristgerecht eingelegt wurde. Und weil viele Punkte bereits von Gesetzgeber klar gestellt wurden.

      Und dann noch das vom Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde über den Kopierschutz abgelehnt wurde, weil Zitat: " wenn es zu privaten Zwecken erfolgt - ebenso wie das Umgehen des Kopierschutzes selbst weder mit Strafe noch mit Bußgeld bedroht."
      Quelle

      Was würde passieren wenn das §53 ff Urhg wegfallen würde?
      Jede Kopie wäre erstmal illegal. Sprich keine Kopie fürs Auto, nur noch Originale im Kinderzimmer, keine Files mehr von CD aus Handy etc. pp.

      Und es betrifft ja nicht nur Unterhaltungsmedien, wenn man sich ansieht was in Sammlerkreisen an 3D-Drucken die Runde macht, könnte man die Forderungen der Industrie verstehen.
      Wäre da nicht die Pauschalabgabe welche der Industrie jährlich Millionen in die Tasche spült. Und durch diese Abgabe erkaufen wir uns seit fast 50 Jahren das Recht auf diese Privatkopie.

      Und um es gleich einzuschränken, es geht hier rein um die Rechtslage, nicht um moralische Aspekte.
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • Privatkopie Ja, wobei mir die Bezeichnung "Sicherheitskopie" besser gefällt, aber über die Anzahl (wer braucht 7 Stück Kopien pro Hörspiel?) kann man auf alle Fälle diskutieren. Ebenso darüber, dass man sich offiziell die Sicherheitskopie behalten darf wenn man das Original verkauft hat. Das macht für mich wenig Sinn. Wer das Hörspiel nicht mehr haben möchte, der braucht auch die Kopie davon nicht mehr.
      Ich persönlich würde mir wünschen wenn moralische Gesichtspunkte in die Gesetzgebung einfließen würden und eben nicht außen vor blieben.

      Würde es Sinn machen diesen Thread eventuell mit dem Thread Hörspiele zu verk(l)aufen!? zu verbinden? Auf jeden Fall wäre es schön wenn man die oft-Topic Beiträge aus dem Thread Schadet man dem HÖRSPIEL, wenn man Schnäppchen kauft? hier hinzufügen würde, weil sie hier besser aufgehoben sind.
    • Leider steht nicht das in den Urteilen, was du da rausliest.
      Wenn man das Zitat vollständig zitert wird es klarer: "Zudem ist das Sich-Verschaffen eines geeigneten Werkzeugs beispielsweise aus dem Internet per Download auch nach seinem Vortrag tatsächlich möglich und – wenn es zu privaten Zwecken erfolgt - ebenso wie das Umgehen des Kopierschutzes selbst weder mit Strafe noch mit Bußgeld bedroht." Also kann ich mir straffrei ein Rip-Programm besorgen. Es sagt rein gar nichts darüber, was ich hinterher mit der CD und der Privatkopie machen darf und ob das strafbar ist.

      Und bei dem anderen Urteil (das mit der Frist) steht nur, dass 2008 das Gesetz vom Gesetzgeber nicht zu Lasten der Industie verschlimmert wurde und daher die Frist nicht neu zu laufen anfing.
    • Markus G. schrieb:

      "Sicherheitskopie"
      Gibt es im Bereich Software, nicht aber im Bereich Audio. Denn im Gegensatz zur Privatkopie muss man beim Verkauf des Originals die Sicherheitskopie vernichten.

      Kamica schrieb:

      Und bei dem anderen Urteil (das mit der Frist) steht nur, dass 2008 das Gesetz vom Gesetzgeber nicht zu Lasten der Industie verschlimmert wurde und daher die Frist nicht neu zu laufen anfing.
      Dann lies mal den Absatz der so anfängt:

      "Ungeachtet dessen hat der Gesetzgeber jedoch schon mit dem ersten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 (BGBl I S. 1774) eine eindeutige Antwort auf die Frage gegeben, ob die digitale Privatkopie zulässig bleiben soll, indem er es bei der Regelung des § 53 Abs. 1 UrhG belassen und die Geltung für digitale Kopien sogar ausdrücklich klargestellt hat. "
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • @Ben Kenobi: Danke, dann weiß ich jetzt warum mir die Sicherheitskopie sympathischer ist. Für mich ist hier zwischen Software und Hörspiele kein Unterschied. Beides braucht man nicht mehr. Daher macht auch die Kopie keinen Sinn mehr.
    • Markus G. schrieb:

      Dann plädiere ich diesbezüglich für eine Änderung
      Dann wird dich die Software Industrie lynchen ;) die haben nämlich auf eine strikte Trennung gedrängt, weil die gerade darauf gedrängt hatte u.A. wegen der Kopie von Konsolenspielen.
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • Wenn ich keine Kopie von MEINEN CDs mehr anfertigen darf, stelle ich sämtliche CD-Einkäufe ein; und da bin ich sicherlich nicht die Einzige
      Ich bin doch nicht behämmert und verwandel mein Auto in ein rollendes CD-Regal.
      Alternative könnte ich über das "Comand Online" streamen, aber das fällt aus Gründen, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte, weil sie hier nicht das Thema sind, aus.
    • Kamica schrieb:

      Leider steht nicht das in den Urteilen, was du da rausliest.

      Und das hat schon fast Methode! =)

      +++

      Es geht und ging doch nie um das Recht auf Privatkopien, wenn man den Hörspielverk(l)auf kritisierte.

      Natürlich hat niemand etwas dagegen, wenn jemand sich für das Auto oder den mp3-Player Kopien erstellt: eben zum persönlichen Gebrauch.

      Aber schon bei der Weitergabe der Kopien fängt es an, dass ich frage: Muss das eigentlich sein? Und wo ist eigentlich die nachvollziehbare Grenze?

      Wenn ich jetzt an die Anfänge der Digitalisierung zurückdenke, dann mag dieser jungfräuliche Gedanke, dem Ömchen und Tante Hilde und der lieben Schwester eine Kopie zu erstellen, noch ganz harmlos erscheinen, doch es bleibt eben nicht so harmlos, sondern es wird richtig kompliziert, wenn es irgendwann an der Nachvollziehbarkeit mangelt. Recht soll klären und schützen. Und dazu braucht es Rechtssicherheit. Die ist aber nicht mehr gegeben, wenn der Weg von Dateien überhaupt nicht mehr nachvollziehbar ist. Es mag ja schön und gut sein, eine begrenzte Anzahl von Weitergaben für zulässig zu erklären - es macht allerdings überhaupt keinen Sinn, wenn das nicht auch nachvollziehbar wäre. Sonst ist es nicht klare Rechtslage, sondern letztlich Willkür.

      Und schon gar nicht sollte man Missbrauch Tür und Tor öffnen. Und eine CD zu kaufen, kopieren und wieder zu verkaufen, nur um den regulären Preis zu umgehen, war nie Sinn und Zweck der Privatkopie-Regelung. Und darum sollten auch Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu ändern.

      Wie genau das aussehen soll, ist natürlich die Frage. Für mich entscheidend wären folgende Punkte.

      1. Privatkopien sind zum eigenen Gebrauch natürlich gestattet. (Warum auch nicht?)

      2. Diese Privatkopien dürfen aber nur so lange genutzt werden, solange man auch Eigentum hält an dem zugrundeliegenden Medium.

      Eine Notwendigkeit, Kopien auch verschenken zu dürfen, sehe ich nicht. Sollte man dies beibehalten wollen, dann sollte man nach Wegen suchen, wie man das auch wirklich nachvollziehbar gestalten kann, um Missbrauch zu verhindern, denn es ist nicht einzusehen, dass aus einem Recht, das eigentlich dazu dient, der Lebensrealität mit normalen engeren Beziehungen Rechnung zu tragen, Strategien abgeleitet werden, deren einziger Zweck es ist, die Urheber um ihren gerechten Lohn zu bringen.

      Darum spreche ich mich, um Rechtsklarheit herzustellen, dafür aus, dass man entweder gar keine Kopien mehr verschenken darf - oder es wenigstens dahin gehend ändert, dass man nur die Kopien weitergeben darf, bei denen man auch im Besitz des Originals ist: also keine endlose Weitergaben von Kopien, die wiederum kopiert und weitergegeben werden.

      Man kann der Omma das Hörspiel auch einfach mal leihen. :green:
    • Hardenberg schrieb:

      2. Diese Privatkopien dürfen aber nur so lange genutzt werden, solange man auch Eigentum hält an dem zugrundeliegenden Medium.
      Das würde alleine schon nicht gehen, weil man gedeckt durch die Pauschalabgabe auch geliehene Medien kopieren darf.
      Und was ist dann z.B. mit Radio und Fernsehsendungen, da wird man NIE der Eigentümer sein.


      Hardenberg schrieb:

      Darum spreche ich mich, um Rechtsklarheit herzustellen, dafür aus, dass man entweder gar keine Kopien mehr verschenken darf - oder es wenigstens dahin gehend ändert, dass man nur die Kopien weitergeben darf, bei denen man auch im Besitz des Originals ist: also keine endlose Weitergaben von Kopien, die wiederum kopiert und weitergegeben werden.
      Klar könnte man es dahingehend Ändern, aber evtl. solltest du erstmal lernen das es einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz gibt.



      Hardenberg schrieb:

      Darum spreche ich mich, um Rechtsklarheit herzustellen
      Diese Rechtsklarheit besteht ja bereits im Urheberrechtsgesetz § 53


      Und im Grundsatz gilt zumindest in Deutschland das man nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern einem die Schuld bewiesen werden muss. Also ich kenne kein Urteil bei dem man Eigentümer noch Besitzer vom Original einer Privatkopie sein muss um diese legal im Eigentum oder Besitz zu haben.
      Kann ja sein das von euch einer ein Urteil kennt?
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • Dann hätten wir schon wieder einen weiteren "Punkt", den man aus meiner Sicht ändern sollte. Warum muss man für ein geliehenes Hörspiel eine Sicherheitskopie/Privatkopie machen?
    • Markus G. schrieb:

      Dann hätten wir schon wieder einen weiteren "Punkt", den man aus meiner Sicht ändern sollte. Warum muss man für ein geliehenes Hörspiel eine Sicherheitskopie/Privatkopie machen?
      z.B. weil ich mir ein Hörbuch mit 30 Stunden Laufzeit nur von Heute auf morgen aus der Bücherei leihen möchte oder gar kann, weil es ein Anderer für morgen vorbestellt hat.
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • Markus G. schrieb:

      Dann kannst Du es Dir nicht ausleihen, ganz einfach. Ich möchte auch vieles und kann es nicht machen. Dann muss ich es mir borgen oder rechtzeitig ausleihen.
      Das ist ja das Schöne am Recht auf Privatkopie. Ich kann und vor allem ich darf das Hörbuch kopieren da es aus einer legalen Quelle stammt. Und das wurde nicht in Deutschland, sondern vom EuGH so geurteilt. Es sein denn die AGB der Bücherei untersagen dieses, aber selbst dann ist es strafrechtlich nicht von Relevanz, sondern nur Zivilrechtlich.
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • Wie geschrieben, diese Art der Privatkopie sollte aus meiner Sicht geändert werden, weil es das ursprüngliche Recht auf eine Privatkopie eines von mir gekauften Hörspiels da absurdum führt. Im Grunde kann ich ja ganz legal alles kopieren und in meine Sammlung einverleiben, denn es ist ja alles eine Privatkopie und mein gutes Recht. Finde ich nicht gut. Da da die Frage dieses Threads ja heißt "Sollte das Recht auf eine Privatkopie geändert werden", schreibe ich Ja, unbedingt, denn hier liegt mMn vieles im Argen, dass mir als Sammler und Käufer aufstößt.
    • Markus G. schrieb:

      Im Grunde kann ich ja ganz legal alles kopieren und in meine Sammlung einverleiben, denn es ist ja alles eine Privatkopie und mein gutes Recht.
      Nicht ganz richtig, ich darf es dann nicht kopieren wenn ich einen Kopierschutz umgehe, aber selbst hier ist das Knacken des Kopierschutz "zum privaten Gebrauch des Täters" nach Paragraf 108b des deutschen Urheberrechtsgesetzes komischerweise als eine Strafbarkeit explizit ausgeschlossen. Vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechteinhabers auf Unterlassung ist man indes nicht geschützt.
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • @Ben Kenobi

      Mit Deinem letzten Beitrag mit Bezug auf meine Zeilen beweist Du mal wieder vortrefflich, dass es Dir gar nicht um den argumentativen Widerstreit unterschiedlicher Standpunkte geht, sondern um reines Gegenhalten, um Deine moralisch fragwürdige Sicht zu schützen.

      Du kannst davon ausgehen, dass ich sehr wohl weiß, was im juristischen Sinne der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ist. Dafür brauche ich bestimmt keinen Deiner drolligen Links. Es dürfte aus dem Zusammenhang aber auch trotz meiner saloppen Ungenauigkeit, die darauf zurückzuführen ist, dass wir hier eben nicht in einem juristischen Seminar, sondern in einem Hörspielforum diskutieren, klar werden, worum es mir bei der Aussage ging - es sei denn, man legt es immer nur darauf an, sich aus einer Argumentationskette einzelne Sätze oder Begrifflichkeiten herauszupicken, ohne den Kontext zu beachten, und den Versuch zu unternehmen, sie insgesamt zu negieren, indem man Details diffamiert oder eine weitere Nebelkerze zündet, die vom eigentlichen Argument wegführt. Dieser Diskussionsstil scheint leider Dein Markenzeichen zu sein. Darum habe ich dazu regelmäßig ab einem gewissen Punkt auch keine Lust mehr: denn es dreht sich dann alles nur noch im Kreise, ohne sachlichen Bezug. Sorry, aber dem versage ich mich. Dafür ist mir meine Zeit zu kostbar.

      Die Argumente sind genannt. Und sie werden auch nicht durch sinnlose Bezüge auf TV-Sendungen aufgeweicht. Wieder so eine Äpfel-Birnen-Nebelkerze, die abgebrannt wird, weil es an echten Argumenten fehlt, ein moralisch fragwürdiges Verhalten sachlich zu rechtfertigen.

      Auch der letzte Absatz ist einfach nur zum Kopfschütteln: Du fragst, was wir ändern würden - und erwiderst dann mit dem Hinweis, wie es angeblich heute sei... :wirr2:
      Wenn es heute schon entsprechend der Vorschläge zuginge, bräuchte es diese ja gar nicht.
      Zumal das, was ich schreibe, in Richtung dessen geht, was heute unter Sicherungskopie verstanden wird. Auch die hat einen direkten Bezug zum EIGENTUM (oder auch zum exklusiven Recht auf Nutzung) eines Mediums.
      Da braucht's keinen Verweis auf die Unschuldsvermutung, die in diesem Zusammenhang ja überhaupt keinen Sinn macht.