Was ist denn die Erstattung des Kaufpreis anderes als Vorsatz?Hardenberg schrieb:
Der Anwalt in dem Clip spricht auch nicht von einem Verkauf bei gleichzeitigem Behalten der Datei. Vor allem spricht er auch nicht von dem Vorsatz beim Kauf!
Ich vermute mal @Contendo z.B. weiß genau was rechtlich erlaubt ist und was nicht, denn gerade die Label müssen sich da ja ständig mit rumschlagen.
Und die sollten rechtlich auf der sicheren Seite sein, oder?Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schrieb:
Die Privatkopieschranke erlaubt es auch, ein Original zu kaufen, es zu kopieren und das Original wieder zu verkaufen. Eine Ausnahme sind allerdings Computerprogramme. Von ihnen darf man ohnehin nur eine einzige Sicherungskopie machen, die man wieder löschen oder vernichten muss (oder dem Käufer mitgeben), wenn man das Original verkauft.
"Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"