Hörspiele zu verk(l)aufen!?

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    • Hardenberg schrieb:

      Der Anwalt in dem Clip spricht auch nicht von einem Verkauf bei gleichzeitigem Behalten der Datei. Vor allem spricht er auch nicht von dem Vorsatz beim Kauf!
      Was ist denn die Erstattung des Kaufpreis anderes als Vorsatz?
      Ich vermute mal @Contendo z.B. weiß genau was rechtlich erlaubt ist und was nicht, denn gerade die Label müssen sich da ja ständig mit rumschlagen.




      Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schrieb:

      Die Privatkopieschranke erlaubt es auch, ein Original zu kaufen, es zu kopieren und das Original wieder zu verkaufen. Eine Ausnahme sind allerdings Computerprogramme. Von ihnen darf man ohnehin nur eine einzige Sicherungskopie machen, die man wieder löschen oder vernichten muss (oder dem Käufer mitgeben), wenn man das Original verkauft.
      Und die sollten rechtlich auf der sicheren Seite sein, oder?
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • @Ben Kenobi: Ja, in diesem Fall verlasse ich mich auf meinen Menschenverstand. Ich glaube genau die selbe Diskussion hatten wir beide schon mal und wir sind schon damals nicht auf einen grünen Zweig gekommen.

      Abschließend muss ich schreiben, dass ich immer ein Gegner von Streaming war. Aber in der Zukunft wird man diese Diskussionen nicht mehr führen müssen, weil es bald fast keine Menschen mehr geben wird, die sich CDs Rippen und dann weiterverkaufen.
    • @Ben Kenobi

      Nix "Streich Foto und ersetze es durch..." :zwinker: So beliebig funktioniert Recht nun auch nicht.

      Weder kann man Foto so einfach durch Promo-CD ersetzen, ohne auszuführen, warum beides gleichzusetzen ist, noch haben wir hier über Promo-CDs diskutiert. Du kannst doch nicht nach Belieben die Diskussionsgrundlage abändern, damit Deine Argument wieder passen. :zwinker: =)

      Und was das Widerrufsrecht betrifft: Es ist ein Unterschied, ob ich vorsätzlich etwas kaufe, um es zu kopieren und weiterzuverkaufen, oder ob ich etwas kaufe, es zu nutzen beginne und dann im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgebe.
      Der Vorsatz, sich eine Kopie zu verschaffen, ohne im Besitz des Originals zu sein, entfällt in letzterem Fall und wäre auch nicht gedeckt.
      Und Dein Anwalt sagt nicht einmal explizit, dass man nach seiner Einschätzung die Datei behalten darf, wenn man die CD nach den Regeln des gesetzl. Widerrufsrechts zurückgibt.

      Die Frage, ob Du unter anderem Namen im Talk aktiv bist oder warst, würde übrigens auch mich interessieren. :)
    • Markus G. schrieb:

      Ja, in diesem Fall verlasse ich mich auf meinen Menschenverstand. Ich glaube genau die selbe Diskussion hatten wir beide schon mal und wir sind schon damals nicht auf einen grünen Zweig gekommen.
      Wie gesagt moralisch pflichte ich dir ja bei, aber rechtlich sehe ich es anders.



      Markus G. schrieb:

      Abschließend muss ich schreiben, dass ich immer ein Gegner von Streaming war. Aber in der Zukunft wird man diese Diskussionen nicht mehr führen müssen, weil es bald fast keine Menschen mehr geben wird, die sich CDs Rippen und dann weiterverkaufen.



      Da würde ich nicht drauf wetten, denn auch bei Software hat man es hingebogen einen Weiterverkauf zu erlauben.
      Firmen wie eBay, Rebuy etc. sind inzwischen so gr0ß und mächtig, die lassen sich das Geschäft nicht so einfach kaputt machen.
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • Hardenberg schrieb:

      Nix "Streich Foto und ersetze es durch..." So beliebig funktioniert Recht nun auch nicht.
      Natürlich lassen sich urheberrechtliche Werke in Gesetzestexten und/oder Urteilsbegründungen austauschen.
      Denn genau so funktioniert Recht. Es ist egal ob ich sage der Dieb hat eine Hose oder eine Jacke geklaut, die Rechtslage ist die Gleiche.



      Hardenberg schrieb:

      Die Frage, ob Du unter anderem Namen im Talk aktiv bist oder warst, würde übrigens auch mich interessieren.
      Ben Kenobi ist gewiss nicht mein wahrer Name ;)

      Und nein in diesem Forum war ich nie unter einem anderen Namen.
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • Es macht aber sehr wohl einen Unterschied, ob ich eine CD kopiere, die gerade erst erschienen ist, oder das Foto einer Bekannten, auf der ich selbst abgebildet bin.

      Ich sagte, man könne nicht beliebig einen Begriff durch einen anderen ersetzen. Die Betonung lag auf: nicht beliebig.
    • Hardenberg schrieb:

      Es macht aber sehr wohl einen Unterschied, ob ich eine CD kopiere, die gerade erst erschienen ist, oder das Foto einer Bekannten, auf der ich selbst abgebildet bin.
      Nein, da beides urheberrechtlich geschützte Werke sind.
      Das macht im Bezug auf das gesetzlich garantierte Recht auf die Privatkopie keinen Unterschied.
      Aber wir werden sicher einen Rechtsexperten hier im Forum haben der die Frage beantworten kann.


      Erlaubt die Privatkopieschranke es, ein Original zu kaufen, es zu kopieren und das Original wieder zu verkaufen?
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • Es geht doch hier gar nicht bloß um den Besitz einer Privatkopie, sondern den Umgang damit!

      Und ich bitte Dich: Natürlich macht es einen Unterschied. Wenn Du ernsthaft den Fall des kopierten Fotos, auf dem der Kopierende selbst abgebildet ist und das er nur für sich selbst anfertigt, einfach so gleichsetzt mit einer CD, die man nur deshalb kauft, um sie kopieren, die Datei behalten und sie anschließend verkaufen zu können, dann erübrigt sich die Fortführung einer Diskussion für mich an dieser Stelle.

      Du vergleichst Äpfel mit Birnen und drehst Dir den Diskussionsstand nach Belieben, wie Du ihn gerade brauchst, damit Deine Argumente passen. Das hat aber mit der Realität dann nicht mehr viel zu tun. :zwinker:

      Und in Ermangelung eines auch nur halbwegs überzeugenden Gegenarguments bleibe ich bei meiner Auffassung, dass die Kauf-Rip-Verkauf-Praxis rechtswidrig ist.

      (Es mag überzeugende Gegen-Argumente geben; diese wurden dann aber noch nicht genannt.)

      Aber ich habe nun keine Lust, mich stundenlang im Kreis zu drehen bzw argumentativ auf der Stelle zu treten. Insofern mache ich mal eine Pause. Die allerdings ausdrücklich nicht heißt, dass mich die Argumente überzeugen.

      Ganz im Gegenteil. :zwinker:
    • Hardenberg schrieb:

      Wenn Du ernsthaft den Fall des kopierten Fotos, auf dem der Kopierende selbst abgebildet ist und das er nur für sich selbst anfertigt,
      Bitte lies das Urteil mal richtig.
      Es ging um ein Foto das die Fotografin der Person geliehen hat.
      Die hat eine Kopie gemacht.

      Das wäre das gleiche als wenn ein Produzent mir eine CD leiht und ich die für mich als Privatkopie kopiere.

      Es geht um das reine Recht der legalen Kopie. Wenn ich ohne Eigentümer zu sein eine Kopie erstellen darf, dann darf ich auch ein Original (CD/Bild/Text whatever im Urheberrecht) kaufen, es zu privaten Zwecken kopieren und das Original wieder verkaufen und die Kopie als Legal behalten.
      "Great men are forged in fire. It is the privilege of lesser men to light the flame"
    • Lies Du es richtig, dann solltest Du erkennen, warum der Vergleich hinkt.

      Und übrigens weist Dein Link oben nicht zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, sondern zu einer x-beliebigen Website, deren Darstellung von 2005 ist und die Korrektheit dieser Auffassung überhaupt nicht erläutert und nicht belegt, sondern einfach nur behauptet.

      Geht's nicht ein bisschen offizieller und seriöser, wenn's doch für Dich sooo eindeutig ist? =)
    • Bevor es sich hier wirklich im Kreis dreht (was ich schon aus früheren Diskussionen zu diesem Thema im Talk kenne), wäre es interessant einen Juristen/Juristin zu diesem Thema zu lesen. @Kamica Wir brauchen Dich :]
    • Ich gestehe, dass ich hin und wieder neue CDs relativ früh nach Erscheinen zu verkaufen.

      Das hatte ich als Teenager früher auf Flohmärkten gemacht und mache es gelegentlich nun auf ebay.

      Warum ich neue CDs verkaufe?
      Einfach um Geld für andere Serien zu haben, die ich mir sonst nicht kaufen könnte. So könnte ich diverse Neuheiten gar nicht antesten, die mir womöglich besser gefallen um sie letztlich zu behalten.

      Hoerspielecho.de - Reden wir darüber.
    • Original-CD verkauft - Darf ich die MP3-Kopie behalten?

      Hallo zusammen,

      ich habe mich in den letzten Wochen intensiv mit dem Thema: "Ich verkaufe meine Original-CD - Darf ich die MP3-Kopie behalten?" auseinandergesetzt und blicke da wirklich nicht (mehr) durch.

      Kennt sich hier Irgendjemand mit der "eindeutigen" Rechtslage aus?
    • Wenn es Dir auf größtmögliche Rechtssicherheit ankommt, solltest Du auf jeden Fall Deinen Anwalt oder einen Fachanwalt konsultieren, @Securitate.

      Abhängig davon, wie viele CDs Du verkaufen willst, in welchen Zeitraum Du das tun möchtest und welche Plattform Du dafür wählst, könnte die Frage, ob Du nach dem Verkauf der CD die privat generierte MP3 behalten darfst, sich jedoch als das kleinere Problem herausstellen.
    • SciFi Watchman schrieb:

      Abhängig davon, wie viele CDs Du verkaufen willst, in welchen Zeitraum Du das tun möchtest und welche Plattform Du dafür wählst, könnte die Frage, ob Du nach dem Verkauf der CD die privat generierte MP3 behalten darfst, sich jedoch als das kleinere Problem herausstellen.
      Darüber bin ich mir natürlich im Klaren. Es geht hier lediglich um zwei, drei einmalige "Privatverkäufe" im kleinen Stil; kein gewerbemäßiges "Treiben".
    • Das Problem ist, dass es diese vielzitierte eindeutige Rechtslage nicht gibt. Es kommt immer auf den Einzelfall und das Gericht an, welches den Fall bekommt. Das LG Hamburg ist z.B. für eine sehr strenge Rechtsprechung bekannt. Da kann also schon der einmalige Verkauf einer CD mit Behalten der MP3 als Eigentumsverletzung gewertet werden. Das kann ein anderes Gericht ganz anders sehen.

      Eine rechtssichere Auskunft wirst du in Foren nicht bekommen, das verhindert schon das Rechtsberatungsgesetz. Niemand vom Fach wird sich so weit aus dem Fenster lehnen und die Gefahr in Kauf nehmen, in die Haftung zu geraten.
    • Kamica schrieb:

      Da kann also schon der einmalige Verkauf einer CD mit Behalten der MP3 als Eigentumsverletzung gewertet werden.
      Ja, man findet im Netz sowohl die Meinung, bereits ein einziges Behalten sei strafbar, aber genauso die, solange man die Kopie von einem rechtmäßig erworbenen Datenträger gemacht habe und sie nicht auch weiterverkaufen wolle, gäbe es keine Probleme.
      Niemand scheint sich da verbindlich festlegen zu wollen/ zu können. :schulter:
      Ich denke, eben weil die Rechtslage so uneindeutig ist, verlassen sich viele, die dieses "Ich verkaufe, behalten die Kopie" regelmäßig praktizieren, ganz einfach darauf, dass es ja nie herauskommt.
      Wer checkt bei Dir zuhause denn auch, was Du an Mp3- Dateien hast?
      Ja, ich weiß, bei einer Straftat ( so es eine ist) nicht erwischt zu werden, macht sie nicht per se besser, aber im Fall von lediglich zwei bis drei Verkäufen würden sich da meine moralischen Bedenken doch sehr in Grenzen halten.